Grüner Teppich - Kompensationsmöglichkeiten

Milchproduktionsbetriebe, die Schwierigkeiten haben, sich an einem der Tierwohlprogramme des Bundes (BTS, RAUS oder Weidebeitrag) und somit am Grünen Teppich zu beteiligen, haben die Möglichkeit, zwischen drei Kompensationen zu wählen oder – im Fall einer geplanten Betriebsauf- oder -übergabe – einen Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen für die sogenannte «Übergangsfrist» vorzulegen.